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   BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14   

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https://dejure.org/2016,3670
BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14 (https://dejure.org/2016,3670)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14 (https://dejure.org/2016,3670)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 BvR 3051/14 (https://dejure.org/2016,3670)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 28 ff StVollzG, §§ 108ff StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Justizvollzugsanstalten sind zur beschleunigten Weiterleitung von Anträgen eines Strafgefangenen an das Gericht verpflichtet - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge durch den Beschwerdeführer

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Justizvollzugsanstalten sind zur beschleunigten Weiterleitung von Anträgen eines Strafgefangenen an das Gericht verpflichtet - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge durch den Beschwerdeführer

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge durch den Beschwerdeführer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14
    In diesem Fall hätte es sich nicht um eine sekundäre Anhörungsrüge gehandelt (vgl. BVerfGK 13, 496 ), der Beschwerdeführer schildert vielmehr einen eigenständigen Verstoß des Oberlandesgerichts gegen Art. 103 Abs. 1 GG.
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14
    Die Kammer weist zudem darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet sein kann, einen Antrag beschleunigt - etwa durch Telefax - an das Gericht weiterzuleiten, so dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14
    Die Kammer weist zudem darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet sein kann, einen Antrag beschleunigt - etwa durch Telefax - an das Gericht weiterzuleiten, so dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92

    Effektivität des Rechtsschutzes Eilantrag gegen den Vollzug einer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14
    Die Kammer weist zudem darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet sein kann, einen Antrag beschleunigt - etwa durch Telefax - an das Gericht weiterzuleiten, so dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23

    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen

    Gleichwohl hat er sein Schreiben vom 7. Dezember 2022, mit dem er das Oberlandesgericht um eine Fristverlängerung ersuchte, soweit ersichtlich, lediglich auf den normalen Postweg gegeben, anstatt das Oberlandesgericht beispielsweise auf telefonischem Wege oder mittels eines Telefax (vgl. zur Verpflichtung einer Justizvollzugsanstalt, einen Antrag eines Gefangenen in besonderen Ausnahmefällen beschleunigt - etwa mittels Telefax - an das Gericht weiterzuleiten: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2016 - 2 BvR 3051/14 -, Rn. 2) unmittelbar zu kontaktieren und auf den späten Zugang des Schreibens vom 25. November 2022 aufmerksam zu machen.
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B

    Arbeitsunfall als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt

    So hat die JVA zur Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes zB die Verpflichtung, einen Antrag an ein Gericht beschleunigt - etwa durch Telefax - weiterzuleiten, sodass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl BVerfG vom 17.2.2016 - 2 BvR 3051/14 - mwN).
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 231/17 B
    So hat die JVA zur Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes zB die Verpflichtung, einen Antrag an ein Gericht beschleunigt - etwa durch Telefax - weiterzuleiten, sodass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl BVerfG vom 17.2.2016 - 2 BvR 3051/14 - mwN) .
  • BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21

    Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer

    Demgemäß kann die Justizvollzugsanstalt aufgrund Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet sein, einen Antrag beschleunigt - etwa durch Telefax - an das Gericht weiterzuleiten, so dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl. BVerfG, BVerfGK 12, 422, juris Rn. 10; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.2.2016 - 2 BvR 3051/14, juris Rn. 2 m.w.N.; BVerfG, NJW 1994, 3087, juris Rn. 23; NJW 1994, 3089, juris Rn. 11).
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